ChemTec-Knowhow
ChemTec-Knowhow

Unsere AGBs können Sie auch als PDF-Datei downloaden:

AGB ChemTec-Knowhow

Deutsch:                                                                     

Stand Mai 2016

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen ChemTec-Knowhow           

 

 

§ 1 Allgemeines, maßgebliche Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Vertrags-/ Geschäftsverkehr zwischen ChemTec-Knowhow und den Auftraggebern, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erneut erwähnt werden. Sie gelten ausschließlich auch dann, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsgegenstand/ Leistungsumfang/ Leistungsänderungen

(1) Gegenstand des Auftrags ist grundsätzlich die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit. Leistungsänderungen des Auftrages sind möglich. Sofern sich daraus ein zusätzlicher Mehraufwand ergibt, ist dieser nach separatem Angebot zusätzlich zu vergüten.

 

(2) Bei Kündigung durch den Auftraggeber bis 4 Wochen vor Projektstart werden 25% der vereinbarten jeweiligen Vergütung, bei späterer Kündigung die gesamte vereinbarte jeweilige Vergütung in Rechnung gestellt. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Absage bei ChemTec-Knowhow und deren schriftlicher Bestätigung. Die Regelung nach §9 (1) bleibt davon unberührt.

 

(3) Kann ChemTec-Knowhow aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder aus Gründen, die ChemTec-Knowhow nicht zu vertreten hat, die zugesagte Leistung zu dem angebotenen Termin nicht erbringen, ist ChemTec-Knowhow verpflichtet, dem Auftraggeber einen Ausweichtermin anzubieten. Kommt eine Einigung auf einen Ausweichtermin nicht zustande, ist der Auftraggeber frei, vom Vertrag zurückzutreten. ChemTec-Knowhow sind in diesem Fall nur die bis zur Vertragskündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. 

 

§ 3 Vergütung

Die für die Leistungen von ChemTec-Knowhow vereinbarten Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer (z. Zt. 19 %). Angefallene Reiseaufwendungen und Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt. Auf nach Beleg abgerechnete Aufwendungen wird nicht nochmals Mehrwertsteuer erhoben.

 

§ 4 Abrechnung, Fälligkeit und Verzug

ChemTec-Knowhow erstellt monatlich eine Abrechnung unter Berücksichtigung der konkreten Tätigkeiten im Abrechnungszeitraum zum vereinbarten Honorarsatz. Das Honorar ist sofort mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern in der Rechnung kein anderer Termin bestimmt ist.

 

§ 5 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsverbot

(1) Bis zur vollständigen Ausgleichung sämtlicher Honoraransprüche behält sich ChemTec-Knowhow das Eigentum sowie sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erstellten Unterlagen vor.

 

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen von ChemTec-Knowhow auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, sämtliche zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen termingerecht zur Verfügung zu stellen.

 

§ 7 Gewährleistung und Schadensersatzhaftung

(1) ChemTec-Knowhow wird nach besten Kräften und Wissen gemeinsam mit dem Auftraggeber den Erfolg der Beratung anstreben, übernimmt jedoch keine Haftung für einen bestimmten Erfolg. Soweit die Beratungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden oder von ihm gebucht werden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Veranstaltungen in anderen Räumlichkeiten ist eine Haftung von ChemTec-Knowhow auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. ChemTec-Knowhow haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Auftraggebers oder der Teilnehmenden (Garderobe, Material etc.).

 

(2) Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für seine Entscheidungen und sein Handeln während und nach dem Beratungsprojekt mit ChemTec-Knowhow. Der Auftraggeber ist für den Erfolg einer Beratungs-Maßnahme selbst verantwortlich und tritt für evtl. entstehende / versursachte Schäden selber auf. Der Auftraggeber ist bei Planung, Umsetzung und Kontrolle des Beratungsprojektes für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, technischen Normen und Regularien verantwortlich. ChemTec-Knowhow trägt die Verantwortung für die professionelle Gestaltung und Durchführung des Beratungs-Prozesses.  

 

(3) Weist die Dienstleistung von ChemTec-Knowhow einen Mangel auf, so ist ChemTec-Knowhow zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von ChemTec-Knowhow durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherfüllung gehen zu Lasten von ChemTec-Knowhow.

 

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder erfolgt sie nicht in einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten oder eine anteilige Herabsetzung des Entgeltes (Minderung) verlangen.

 

(5) Führt ein Mangel zu einem Schaden, so haftet ChemTec-Knowhow nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit es sich um einen Personenschaden handelt oder soweit er auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

(6) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftraggebers gegen ChemTec-Knowhow ausgeschlossen, es sei denn, es handele sich um die fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführbarkeit des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf der Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen Schaden des Auftraggebers beschränkt. ChemTec-Knowhow haftet nicht für Schäden in Form von entgangenem Gewinn, nutzlosen Aufwendungen oder sonstigen Vermögensschäden des Auftraggebers.

 

(7) Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§ 311 Absatz II, 311a BGB) beschränkt sich die Ersatzpflicht von ChemTec-Knowhow auf das negative Interesse.

 

(8) Soweit die Haftung von ChemTec-Knowhow ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§8 Geheimhaltung

ChemTec-Knowhow ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers geheim zu halten. Auf Wunsch werden entsprechende Verpflichtungserklärungen auch von seinen Mitarbeitern oder Kooperationspartnern unterschrieben, sofern diese im Rahmen des Auftrags zum Einsatz kommen.

 

§ 9 Vertragslaufzeit und vorzeitige Beendigung

(1) Kündigt der Auftraggeber in Auftrag gegebene Konzeptionsarbeiten, nachdem ChemTec-Knowhow mit der Ausarbeitung begonnen hat, jedoch vor deren Fertigstellung, so steht ChemTec-Knowhow die volle vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu. ChemTec-Knowhow ist berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung geltend zu machen. Hierbei steht es dem Auftraggeber frei, darzulegen und nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden als 50 % der Auftragssumme entstanden ist. ChemTec-Knowhow steht es frei, nachzuweisen, dass hier ein höherer Schaden als 50 % entstanden ist.

 

(2) Kann die in Auftrag gegebene und bereits terminierte Beratungsleistung wegen eines in der Verantwortungssphäre des Auftraggebers liegenden Grundes nicht erfolgen, so steht ChemTec-Knowhow ein Ausfallhonoraranspruch zu, dessen Höhe sich nach den im Angebot/Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarung richtet. Beiden Parteien steht es frei, jeweils nachzuweisen, dass der tatsächliche Ausfallschaden höher oder niedriger ist, als die individuell vereinbarte Pauschale.

 

(3) Der Ausfallhonoraranspruch gemäß den getroffenen Vereinbarungen ist zum ursprünglichen Beratungstermin fällig. Ein Rückhaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

 

§ 10 Sonstiges

(1) Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(2) Als Gerichtsstand wird der Geschäftssitz von ChemTec-Knowhow bestimmt. ChemTec-Knowhow ist berechtigt, den Auftragnehmer auch an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Geschäftssitz in Anspruch zu nehmen.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einer der vorgehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.


Deutsch         English

 

ChemTec-Knowhow

UnternehmensberatungConsulting

 

 

Dr. -Ing. Wolf Mehl

Gossenbrodstraße 10 b

87629 Füssen

Germany

_______________________

 

M: + 49 173 258 8122


e-mail: wolf.mehl@chemtec-knowhow.com
 
Druckversion | Sitemap
© ChemTec-Knowhow